ZFA-Prüfung
Bitte beachten Sie, dass lt. § 6 des Ausbildungsvertrages für
Zahnmedzinische Fachangestellte der Ausbildende für die rechtzeitige
Anmeldung zu den Prüfungen verantwortlich ist.
Alle wichtigen Informationen und Termine finden Sie aktuell
im Zahnärztlichen Anzeiger >> hier